HDR Detmold

Sekretariat

Telefon: 05231 65055 0
Fax: 05231 65055 22
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Schulzeiten:

  1. Stunde 07:40 – 08:25
  2. Stunde 08:30 – 09:15
  3. Stunde 09:30 – 10:15
  4. Stunde 10:20 – 11:05
  5. Stunde 11:20 – 12:05
  6. Stunde 12:10 – 12:55
  7. Stunde 13:15 – 14:00
  8. Stunde 14:00 – 14:45

 

 

Kurzfristige Informationen / Infothek / E-Mailadressen der Lehrkräfte:

 

Aktuelle und kurzfristige Informationen erfahren Sie unter Aktuelles in der Infothek
auf unserer Homepage (www.hdr-detmold.de).


Bitte besuchen Sie uns dort regelmäßig.

 

Informationen an Schülerinnen und Schüler erfolgen über ISERV.

 

Die E-Mail-Adressen der Lehrkräfte finden Sie auf der Homepage unter Kontakt

(https://www.hdr-detmold.de/index.php/kontakt).

 

 

Änderungen Ihrer Daten:

 

achtungBitte teilen Sie uns Änderungen bei Namen, Adressen, Rufnummern etc. umgehend schriftlich mit.

 

 

  

 

 

 

 

Schulunfälle:

 

Unfälle, die sich in der Schule bzw. auf dem direkten Schulweg ereignen, müssen der Schule gemeldet werden.
Das entsprechende Formular (Unfallbogen) ist im Sekretariat erhältlich.

 

 

Schulversäumnisse/Krankheit:

 

Bitte benachrichtigen Sie die Schule morgens vor Unterrichtsbeginn telefonisch unter der Rufnummer
05231 65055 0. Eine schriftliche Entschuldigung/ärztl. Krankschreibung/Attest reichen Sie zeitnah, spätestens jedoch zwei Wochen nach Rückkehr in den Unterricht bei der Klassenleitung ein. Später eingereichte Entschuldigung werden nicht akzeptiert.
Sollte Ihr Kind während des Schultages erkranken, werden Sie telefonisch von einer Lehrkraft kontaktiert. Ihr Kind darf nur dann selbstständig die Schule verlassen, wenn wir Ihre mündliche Zustimmung bekommen und der Gesundheitszustand Ihres Kindes es zulässt.

 

   

Meldepflichtige Krankheiten:

 

Sollte Ihr Kind aufgrund einer meldepflichtigen Krankheit
(z. B. Läuse, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, Pest, Polio, Scharlach, Ruhr, Typhus, Windpocken) nicht am Unterricht teilnehmen können, sind Sie dazu verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.

 

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn eine Ansteckung per ärztlicher Bestätigung ausgeschlossen werden kann.

 

 

Beurlaubung vom Unterricht:

 

Über wichtige, im Vorfeld bekannte Termine, an denen Ihr Kind teilnehmen muss, (Arzt, Therapeut etc.) informieren Sie bitte die Klassenleitung frühzeitig im Vorfeld schriftlich.

 

Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. (Ferienverlängerungen werden mit einem Bußgeld geahndet.)


In nachweislich dringenden Fällen kann also eine Schulbefreiung (Teilnahme an sportlichen/kulturellen/religiösen Veranstaltungen, Hochzeit, Jubiläum, Trauerfall etc.) im Vorfeld über die Klassenleitung bzw. Schulleitung per Antrag frühzeitig (im Sekretariat erhältlich) genehmigt werden.


Entsprechende Nachweise (Einladung etc.) legen Sie dem Antrag bitte bei.

 

Möchte Ihr Kind in einem Unternehmen/einer Schule etc. hospitieren bzw. ein freiwilliges Praktikum durchführen, sprechen Sie bitte das Sekretariat/Klassenleitung/Schulleitung an.

 

 

Fahrkarten:

 

Die Fahrkarten werden am 1. Schultag nach den Sommerferien ausgehändigt. Sollte sich Ihr Wohnsitz ändern, informieren Sie uns bitte umgehend.

 

 

Schwimmunterricht:

 

Wer aus gesundheitlichen Gründen o. ä. nicht am Schwimmunterricht teilnehmen kann, erscheint pünktlich zur 3. Stunde in der Schule.

Melden Sie Ihr Kind bitte morgens telefonisch ab und geben die schriftliche Entschuldigung mit.

 

 

Schulwechsel:

 

Im Falle eines Schulwechsels denken Sie bitte daran, Ihr Kind bei uns schriftlich abzumelden (Antrag im Sekretariat) sowie die Schulbücher, den Schülerausweis und evtl. Fahrkarten zurückzugeben.

 

 

Terminplan:

 

Mit Schuljahresbeginn erhält Ihr Kind einen Terminplan. Nachträgliche Änderungen finden Sie in der aktuellsten Version auf unserer Homepage.

 

 

Schulweg:

 

Bei wettertechnischen Gefährdungen (Sturmwarnung etc.) des Schulweges entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Zumutbarkeit des Schulbesuches.

 

Im Falle eines Fernbleibens ist die Schule telefonisch zu informieren.

 

 

 

Gern stehen wir Ihnen bei jeglichen Fragen zur Verfügung.

 

 

Liebe Grüße aus dem Sekretariat,

 

Daniela Vehmeier und Manja Matschkus-Kotzur